Der SV Höxter trägt eine besondere Verantwortung für das Wohl, die gesunde Entwicklung und die Sicherheit seiner minderjährigen Mitglieder. Dieses Jugendschutzkonzept ist der verbindliche Handlungsrahmen, der Kinder und Jugendliche aktiv vor jeder Form von Gefährdung – körperlich, seelisch oder sexualisiert – schützen soll. Die Umsetzung ist für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter, Trainer, Betreuer und Funktionsträger nicht verhandelbar.
Gesetzliche Grundlagen, die wir beachten:
- Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
- Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
- Die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes
Das Jugendschutzkonzept im Kurzüberblick
Verhaltenskodex für Trainer & Betreuer
Alle im Jugendbereich tätigen Personen verpflichten sich zu:
- Anerkennung der Persönlichkeit: Respekt vor Würde und Persönlichkeit jedes Kindes.
- Keine Diskriminierung: unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung.
- Vorbildfunktion: verantwortungsvolles Handeln zu jeder Zeit.
- Gewaltfreiheit: körperliche und seelische Gewalt sowie Vernachlässigung sind strengstens untersagt.
- Schweigepflicht: vertraulicher Umgang mit persönlichen Informationen der Kinder und Jugendlichen.
Erweiterte Führungszeugnisse
Alle Personen, die in der Jugendarbeit tätig sind, legen dem Verein regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor:
| Rolle | Pflicht | Intervall |
|---|---|---|
| Trainer / Übungsleiter | Ja | Alle 5 Jahre |
| Betreuer (mit direktem Kontakt) | Ja | Alle 5 Jahre |
| Jugendleiter / Vorstand | Ja | Alle 5 Jahre |
| Ehrenamtliche Helfer (einmalige Tätigkeiten) | Nein, aber Belehrung | Entfällt |
Ansprechpersonen für Kinderschutz (APKS)
Der Vorstand benennt Jugendschutzbeauftragte und Ansprechpersonen für Kinderschutz (APKS) als vertrauliche, niedrigschwellige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Betreuer. Sie
- nehmen Meldungen zu Verdachtsfällen entgegen und leiten die notwendigen Schritte ein,
- koordinieren Schulungen und Sensibilisierung aller Mitarbeiter,
- stellen die Kommunikation mit Jugendamt, Landessportbund und Fachberatungsstellen sicher.
Aktuell erreichbar ist unser Jugendobmann David Klimm – Kontaktdaten am Ende dieser Seite. Weitere benannte Ansprechpersonen werden hier ergänzt, sobald der Vorstand sie offiziell bekannt gibt.
Prävention im Trainingsalltag
- Vier-Augen-Prinzip: Einzelkontakte zwischen Trainern/Betreuern und einzelnen Kindern in geschlossenen Räumen werden vermieden. Fahrten finden mit mindestens zwei Betreuungspersonen statt.
- Dusch- und Umkleidesituationen: Anwesenheit von Trainern nur im notwendigen Minimum; bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen strikt getrennte Umkleiden – auch für Gastmannschaften.
- Übernachtungen und Fahrten: getrennte Schlafarrangements nach Geschlecht, Betreuerzimmer getrennt von Kinderzimmern, klare Aufsichtsregelungen.
- Kommunikation mit Eltern und Kindern: Das Konzept wird auf Elternabenden vorgestellt, Kinder werden altersgerecht über ihre Rechte und Ansprechpersonen informiert.
Was passiert bei einem Verdachtsfall?
Bei akutem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt, in dieser Reihenfolge:
- 1. Gefahr abwenden: Das Kind sofort aus der Situation bringen, Kontakt zur mutmaßlich gefährdenden Person unterbinden, in sicherer Umgebung beruhigen.
- 2. Sofort informieren, kein Alleingang: unverzüglich die APKS oder ein Vorstandsmitglied einschalten – Entscheidungen immer zu zweit (Vier-Augen-Prinzip).
- 3. Sachlich dokumentieren: Beobachtungen und Aussagen zeitnah, sachlich und wortgetreu protokollieren (Datum, Ort, Anwesende, Aussagen, ergriffene Maßnahmen), streng vertraulich verwahren.
- 4. Keine eigenen Ermittlungen: Der Verein befragt weder mutmaßliche Täter noch Zeugen selbst – das ist Sache von Jugendamt/Polizei. Das Kind wird nicht wiederholt befragt, um eine Retraumatisierung zu vermeiden.
Meldeweg Schritt für Schritt
| Schritt | Beschreibung | Zuständig |
|---|---|---|
| 1. Information | Meldung des Verdachts an APKS und Vorstand | Meldende Person |
| 2. Beratung | Konsultation einer externen Fachberatungsstelle (z. B. Jugendamt) | APKS / Vorstand |
| 3. Entscheidung | Weitere Schritte, z. B. Meldung ans Jugendamt, Anzeige, Freistellung | Vorstand |
| 4. Kommunikation | Information der Eltern, unter Beachtung des Kindeswohls | APKS / Vorstand |
| 5. Interne Maßnahmen | z. B. Hausverbot, Ausschlussverfahren | Vorstand |
Externe Anlaufstellen
- Polizei: bei akuter Gefahr immer 110.
- Jugendamt Höxter: zuständige Behörde für Kinderschutz vor Ort.
- Spezialisierte Fachberatungsstellen: für vertrauliche Beratung in Verdachtsfällen.
- Landessportbund / Fußballverband: Ansprechpartner für Kinderschutz im Verband.
Umsetzung & Stand
Dieses Konzept ist ein lebendiges Dokument und wird regelmäßig überprüft und angepasst. Herausgeber ist der SV Höxter 1985 e.V., Friedrichstraße 6, 37671 Höxter. Verantwortlich ist der Vorstand des Vereins. Stand: 28. November 2025.
Original als PDF
Jugendschutzkonzept
Vollständiges Dokument
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